Mittwoch, 04. Juli 2007

Abgeordnete müssen Nebeneinkünfte offenlegen

Abgeordnete müssen Nebeneinkünfte offenlegen
Das Karlsruher Urteil erging mit vier gegen vier Richterstimmen. Die Klage musste deshalb gemäß dem Bundesverfassungsgerichtsgesetz insgesamt abgelehnt werden.

Nach Auffassung der vier Richter, die sich gegen die Klage ausgesprochen haben, liegt die Annahme "nicht fern", dass Einnahmen aus Nebentätigkeiten "Rückwirkungen auf die Mandatsausübung haben können".

Na wenigstens 4 von 8 sehen das vernünftig. Was haben sich die anderen 4 dabei wohl so gedacht?



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Früh am Morgen

Heute morgen erinnerte das Handy freundlicherweise daran, dass der Werkstatttermin nicht morgen sondern schon heute ist. Nicht weiter schlimm, wenn ich mit der Fahrradreparatur nicht bis heute abend warten wollte. Also mal eben morgens um 6:10 Uhr auf dem Balkon (denn da stand es immerhin schon) eine Schlauch geflickt. Dem vermeintlichen Ersatzschlauch fehlte merkwürdigerweise das Gewinde am Ventilschaft und war dadurch ziemlich unbrauchbar.

Doch damit nicht genug. Erst wollte der alte, selbstklebende Flicken entfernt werden (genau durch den pfiff die Luft nämlich raus). Allerdings erfüllte der Klebstoff noch seine Funktion und mit dem alten Flicken löste sich auch so einiges an Gummi vom Schlauch. Deshalb klebt da jetzt auf dem kleinen Loch ein leicht überdimensionierter Flicken. Zumindest bis zum Büro hielt die ganze Sache dicht.

Unbedingt mal einen Ersatzschlauch kaufen.



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