Samstag, 11. Juli 2009
Staatsbürgerschaften
Wie verhält es sich eigentlich mit den Staatsbürgerschaften, wenn man als Kind nicht schwedischer Eltern in Schweden geboren wird?
Als Kind deutscher Eltern erwirbt man zunächst automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit. Die gilt auch für im Ausland geborene Deutsche solange nicht alle folgenden Bedingungen erfüllt sind:
- Der deutsche Elternteil wurde nach dem 1. Januar 2000 im Ausland geboren und
- lebt dort weiterhin und
- das Kind sonst nicht staatenlos wäre.
Von deutscher Seite aus ist (für den Fall deutscher Staatsengehöriger, siehe oben) die Sache also relativ einfach. In Schweden gilt ebenfalls das Prinzip der Abstammung. Kinder schwedischer Eltern sind also automatisch schwedische Staatsangehörige, egal wo sie geboren wurden. Kinder ausländischer Eltern erhalten dagegen nicht automatisch die schwedische Staatsbürgerschaft.
Doppelte Staatsbürgerschaft
Schweden erlaubt seit dem 1. Juli 2000 die doppelte Staatsbürgerschaft sofern dies mit den Gesetzen des anderen Staates vereinbar ist. Deutschland gestattet seit dem 28. August 2007 die doppelte Staatsbürgerschaft wenn sich die andere Staatszugehörigkeit auf einen EU-Staat oder die Schweiz bezieht. Somit ist es generell möglich eine deutsch-schwedische Doppelstaatsbürgerschaft zu haben.
Schwedische Staatsbürgerschaft
In Schweden unterscheidet man zwischen dem permanenten Aufenthaltsrecht (Permanent uppehållstillstånd, PUT) und der Staatsbürgerschaft. Das erste gestattet zeitlich unbegrenzt in Schweden leben und arbeiten zu dürfen. Als Bürger der EU erhält man automatisch dieses Recht solange man sich selbst versorgen kann, z.B. Arbeitnehmer ist. Das Aufenthaltsrecht kann bei Fernbleiben von länger als einem Jahr oder Umzug aus Schweden wieder aberkannt werden. Ebenso kann jemand mit PUT beispielsweise bei Straftaten aus Schweden ausgewiesen werden.
Schwedische Staatsangehörige dagegen dürfen nicht aus Schweden ausgewiesen werden und die Staatsangehörigkeit kann ihnen auch nicht wieder aberkannt werden. Dieses nicht einmal wenn die Staatsbürgerschaft aufgrund falscher Tatsachen erschlichen wurde. Dieses Recht behält sich der deutsche Staat übrigens vor. Darüber hinaus dürfen nur schwedische Staatsangehörige den Reichstag wählen. In allen anderen Bereichen sind Leute mit permanenten Aufenthaltsrecht in ihren Rechten und Pflichten schwedischen Staatsangehörigen gleichgestellt.
Wie wird man nun schwedischer Staatsbürger?
Als Kind unter 18 Jahren erwirbt man automatisch die schwedische Staatsbürgerschaft sofern die Eltern diese erwerben. Als Erwachsener kann man um die schwedische Staatsbürgerschaft ersuchen. Voraussetzungen sind das permanente Aufenthaltsrecht, ein ausreichend langer Aufenthalt in Schweden sowie ein konfliktloses Dasein vor Ort. Genauer gesagt heisst das, dass man keine Einträge im Strafregister und keine Schulden haben darf. Die minimale Aufenthaltsdauer beträgt 5 Jahre. Sind diese Bedingungen erfüllt sollte einer schwedischen Staatsbürgerschaft nichts im Weg stehen. Für genauere Information sei auf das http://migrationsverket.se verwiesen.
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