Mittwoch, 04. Juli 2007

Abgeordnete müssen Nebeneinkünfte offenlegen

Abgeordnete müssen Nebeneinkünfte offenlegen
Das Karlsruher Urteil erging mit vier gegen vier Richterstimmen. Die Klage musste deshalb gemäß dem Bundesverfassungsgerichtsgesetz insgesamt abgelehnt werden.

Nach Auffassung der vier Richter, die sich gegen die Klage ausgesprochen haben, liegt die Annahme "nicht fern", dass Einnahmen aus Nebentätigkeiten "Rückwirkungen auf die Mandatsausübung haben können".

Na wenigstens 4 von 8 sehen das vernünftig. Was haben sich die anderen 4 dabei wohl so gedacht?



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